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UrhG § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen

UrhG § 27 Vergütung für Vermietung und Verleihen

[ Auszug: (1) Hat der Urheber das Vermietrecht (§ 17) an einem Bild- oder Tonträger dem Tonträger- oder Filmhersteller eingeräumt, so hat der Vermieter gleichwohl dem U ... ]